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Steuerberatung

Steuerveranlagung

  • Steuererklärungen und Rechtsbehelfe
  • Internationales Steuerrecht
  • Steuerliche Außenprüfung, Betriebsprüfung
  • Dokumentation der Steuerprozesse
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Steuergestaltung

  • Steueroptimierung
  • Maßnahmen zum aktuellen Steuerrecht
  • Gesellschaftsrechtliche Anpassungen
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Steuerstrafrecht

  • Präventiv-Beratung
  • Strafprozessliches Vorgehen
  • Vertretung in der Steuerfahndung
  • Rechtsbeistand im Strafverfahren
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Ihre Ansprechpartner im Bereich
Steuerberatung

Christian Deuß

Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH),
Fachberater für Unternehmensnachfolge DStV e.V.

T +49 211 8629 0069E c.deuss@frankus.com

Yvonne Panknin

Steuerberaterin, Dipl.-Kauffrau

T +49 211 8629 0023E y.panknin@frankus.com

Unsere Leistungen:
Ganzheitliche Lösungen für Ihre steuerlichen Sachverhalte

Steuerveranlagung

Selbstverständlich decken wir den gesamten Bereich der laufenden steuerlichen Tätigkeiten wie die Erstellung von Steuererklärungen, Bescheidprüfungen und Rechtsbehelfen ab. Die komplexen Fragestellungen internationaler Personalentsendung, Erbschaften und Schenkungen sowie das allgemeine internationale Steuerrecht gehören ebenfalls zu unserem Tagesgeschäft. Steuerliche Außenprüfungen, Prüfungen der Krankenkassen (BfA, LVA), Berufsgenossenschaft, Zollamt etc. sind unser Tagesgeschäft. Während der Prüfung stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit den Prüfern und sind deren Ansprechpartner. In diesem Zusammenhang stellen wir fest, dass die Finanzbehörden Feststellungen zunehmend zum Anlass nehmen, um Steuerstrafverfahren einzuleiten. Anders als früher scheinen neuerdings auch kleinere Unachtsamkeiten oder Versäumnisse auszureichen, um die Unternehmen und ihre Geschäftsführungen zu kriminalisieren. Gerade auch in Hinsicht auf solche Probleme bei einer steuerlichen Betriebsprüfung empfiehlt sich die Einrichtung und Dokumentation eines sog. „Tax Compliance Management Systems“ (Tax -CMS). Dabei geht es im Kern darum, dass Unternehmen ihre internen Prozesse dokumentieren, die eine vollständige und richtige Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen sicherstellen. Liegt diese Dokumentation frühzeitig den Finanzbehörden vor, kann der Vorwurf von Vorsatz oder Leichtfertigkeit entkräftet werden.

Die Frankus-Team unterstützt Sie dabei, die Gestaltung und Dokumentation Ihrer Steuerprozesse, also Ihres Tax Compliance Management Systems, vorzunehmen bzw. prüfen die Wirksamkeit dieser Prozesse.

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Steuergestaltung

Die Vielfältigkeit und der beständige Wechsel des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes bedingen eine flexible und rechtzeitige Anpassung der bislang existierenden Strukturen und Konzepten. Die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen unter Beachtung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ist unsere Aufgabe. Dabei kommt Ihnen unsere Vielfalt zugute: Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre besonderen Rahmenbedingungen bestmöglichst abbilden. Steuerliche Optimierung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Strukturen und internationale Steuerplanung gehen Hand in Hand mit einer wirtschaftlichen Betrachtung. Dabei durchleuchten die unsere Rechtsanwälte die bestehenden gesellschaftsrechtlichen Strukturen und entwickeln ggfs. Alternativmodelle bis hin zu gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen.

Das Zusammenspiel von deutschen mit ausländischen Steuergesetzen bestimmt die Festlegung von steuerlichen Verrechnungspreisen, dabei unterstützen Sie unsere Steuerberater bei der Erstellung der Transfer-Preis-Dokumentation.

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Steuerstrafrecht

Die Grenzen zwischen zulässiger Steueroptimierung und strafbarer Steuerhinterziehung sind mitunter fließend und für den steuerlichen Laien auf den ersten Blick oftmals kaum zu erkennen; schnell kann man unabsichtlich ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden gelangen und erste Ermittlungsmaßnahmen werden von den Behörden veranlaßt. Dann ist Handeln mit Bedacht ganz besonders wichtig. Steht eine Steuerhinterziehung als Straftat im Raum, sind neben steuerrechtlichem Wissen fundierte Kenntnisse der strafprozessualen Regelungen erforderlich, um sich gegenüber der Steuerfahndung, der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei Gericht zu behaupten.

Von Beginn an können die erforderlichen Schritte mit den unseren Frankus-Experten erarbeitet und festgelegt werden. So ist z. B. zu klären, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche formale Anforderungen zu erfüllen. Im weiteren Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gilt es, Ihre Interessen insbesondere bei Verhandlungen mit den Steuerbehörden zu vertreten. Hier können Sie von der großen Erfahrung der Frankus-Experten profitieren, die mit viel Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick ein bestmögliches Ergebnis für Sie erreichen können. Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen eine qualifizierte steuerstrafrechtliche Verteidigung, die Sie bei Durchsuchungen, bei Beschlagnahmen, im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung effektiv betreut. Noch wichtiger als die Verteidigung ist jedoch eine Gestaltung, damit Ihr steuerliches Handeln erst gar nicht strafrechtlich relevant wird: Hier können wir Ihnen im Wege einer Präventiv-Beratung wichtige Hinweise geben, um etwaige steuerliche Risiken richtig einzuschätzen.

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Steuerlich auf der sicheren Seite –
in allen Belangen

Im Mittelpunkt unserer steuerlichen Beratungstätigkeit steht die konzeptionelle Gestaltung der nationalen und internationalen steuerlichen Sachverhalte unserer Mandanten. Die angestrebte Struktur ist geprägt durch Klarheit sowie einfache und praxisnahe Umsetzbarkeit. Unsere Aufgabe ist es, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschalten. Unsere Aufmerksamkeit gilt nicht nur den steuerlichen Belangen unserer Unternehmenskunden. Steuerliche Konzepte entwickeln und pflegen wir ebenso bei vermögenden Privatpersonen. Hierzu gehört auch die vertrauensvolle Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen von steueroptimalen Testamentsgestaltungen und Nachfolgeregelungen.

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Praxis Erbschaft und Ausland – was zu beachten ist

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