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Gesetzlich definierte Prüfungen

Durchführung gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen

Wir sind in Deutschland als gesetzlicher Jahresabschlussprüfer zugelassen und können damit als Wirtschaftsprüfer Ihren deutschen Jahresabschluss testieren. Dabei möchten wir insbesondere Ihr Geschäft verstehen und sehen die gesetzliche Pflichtprüfung immer auch als Ansatzpunkt für sinnvolle Verbesserungsvorschläge.

Durchführung gesetzlicher Konzernabschlussprüfungen

Auch Konzernabschlüsse können wir in Deutschland prüfen und testieren. Zusammen mit unserem über Jahrzehnte gewachsenen und gepflegten internationalen Netzwerk können wir auch die dafür notwendige Prüfung der einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen abdecken. Auch dabei sehen wir uns nicht als „Hackenmacher“ sondern möchten Sie auch dabei unterstützen, Ihren Konzern in die richtige Richtung weiter zu entwickeln.

Durchführung weiterer gesetzlicher Prüfungen

Auch bei einer Vielzahl weiterer gesetzlich definierter Prüfungen und Bestätigungen, wie etwa nach dem Verpackungsgesetz, nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz oder bei stiftungsrechtlichen Prüfungen können wir für Sie mit dem Blick für das Wesentliche tätig werden. Sprechen Sie uns gerne an!

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