Die Anlässe für Bewertungen sind vielfältig und können sehr unterschiedlich sein. So kann die Erstellung von Bewertungen etwa für Bilanzierungszwecke, zur Preisfindung oder bei verschiedenen Besteuerungsanlässen notwendig und/oder sinnvoll sein. Solche Besteuerungsanlässe ergeben sich zum Beispiel im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer oder bei Funktionsverlagerungen.
Als Wirtschaftsprüfer sind wir sowohl mit den verschiedenen Anlässen als auch mit den Bewertungsmethoden vertraut und behalten stets die Implikationen der Bewertung im Auge. Damit können wir für unsere Mandanten in vielen Situationen Nutzen generieren. Und auch für Spezialfälle haben wir Experten in der Hinterhand, mit denen wir Lösungen in Ihrem Sinne finden. Probieren Sie es aus!