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Identifizierung und Systematisierung von Intercompany-Transaktionen

Erster wichtiger Schritt für eine fremdübliche Gestaltung von Intercompany-Transaktionen ist in der Regel die vollständige Erfassung und Systematisierung der vorhandenen und geplanten Transaktionen. Wir sind dabei gerne behilflich.

Planung, Optimierung und Absicherung von Verrechnungspreissystemen

Kennt man alle relevanten Transaktionen im Verbundbereich, gilt es diese in ein Verrechnungspreissystem zu bringen. Dieses sollte letztlich die Wertschöpfungsbeiträge der Parteien abbilden, um dem Anspruch der Fremdüblichkeit zu genügen. Hier ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten. Da Finanzbehörden auf Änderungen im Verrechnungspreissystem sensibel reagieren, kann es sinnvoll sein, größere Veränderungen vorab im Rahmen eines Vorabverständigungsverfahrens zwischen den beteiligten Staaten abzusichern.

Operationalisierung von Verrechnungspreisen

Nach der Planung und Abbildung von Verrechnungspreisen in einem System müssen diese in der täglichen Unternehmenspraxis auch angewendet werden und zum gewünschten fremdüblichen Ergebnis führen. Dafür sind die Grundlagen, etwa in Form von Verträgen oder Daten zu legen. Außerdem muss das Zusammenspiel zwischen Verrechnungspreissystem und Verrechnungspreisprozess im Sinne von tatsächlicher Abrechnung, Überwachung und Anpassung von Verrechnungspreisen sowie Ergebnissen reibungslos und effizient funktionieren. Wir kennen die Stellschrauben.

Optimierung des steuerlichen Kontrollsystems im Bereich der Verrechnungspreise

Fremdübliche Verrechnungspreise sind in der Regel kein Zufall und Steuerbehörden weltweit fordern immer vehementer das ernsthafte Bemühen der Steuerpflichtigen ein, diese durch einen dokumentierten Prozess und implementierte Kontrollen zu gewährleisten. Dies beugt auch dem Risiko vor, sich dem Vorwurf der Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung ausgesetzt zu sehen. Oft kann die persönliche Haftungssituation schon dadurch verbessert werden, dass die schon durchgeführten Maßnahmen strukturiert erfasst und festgehalten werden. Auf dieser Basis können dann bei Bedarf sinnvolle und effiziente Maßnahmen ergänzt werden.

Dokumentation von Verrechnungspreisen

Für Unternehmen mit maßgeblichen Transaktionen im Verbundbereich wird die Verrechnungspreisdokumentation ab 2025 zum gesetzlich definierten Regelfall. Sie muss dann nicht mehr im Rahmen der Betriebsprüfung gesondert angefordert und innerhalb von 60 Tagen vorgelegt werden, sondern die Finanzbehörden können die Verrechnungspreisdokumentation jederzeit auch außerhalb von Betriebsprüfungen anfordern. Es verbleiben dann nur 30 Tage bis zur Vorlage. Außerdem ist ab 2025 eine Verrechnungspreisdokumentation auch ohne separate Aufforderung innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung vorzulegen. Das gilt auch, wenn die geprüften Jahre vor 2025 liegen. Es empfiehlt sich also für Unternehmen mit materiellen Transaktionen im Verbundbereich zeitnah zur Finalisierung des Jahresabschlusses für ein Geschäftsjahr neben der Steuererklärung auch die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation ins Auge zu fassen. Wir unterstützen gerne dabei.

Dokumentation von außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen und Funktionsverlagerungen einschließlich notwendiger Bewertungen

In Deutschland sind außergewöhnliche Geschäftsvorfälle und Funktionsverlagerungen gesetzlich als gesondert zu dokumentierende Besteuerungstatbestände definiert, die materielle Steuerfolgen nach sich ziehen können. Wir übernehmen diese Dokumentationspflichten gerne für Sie und behalten dabei immer die steuerlichen Folgen im Auge.

Verteidigung und Durchsetzung von Verrechnungspreisen national und international

Egal ob die Fremdüblichkeit Ihrer Verrechnungspreise im Rahmen einer deutschen Betriebsprüfung oder am anderen Ende der Transaktion im Ausland angezweifelt wird, wir können Ihnen mit unserer Erfahrung auch auf dem internationalen Parkett helfen, die etablierten Verrechnungspreise durchzusetzen und steuerliche Anpassungen zu vermeiden.

Verständigungsverfahren und Vorabverständigungsverfahren

Kommt es im Rahmen von Betriebsprüfungen zu Anpassungen bei Verrechnungspreisen, gilt es oft die beteiligten Staaten im Rahmen eines Verständigungsverfahrens an einen Tisch zu bringen, um die aus der Anpassung resultierende Doppelbesteuerung zu verhindern. Bei größeren Verrechnungspreisthemen kann es sich auch lohnen, die beteiligten Staaten im Rahmen eines Vorabverständigungsverfahrens präventiv zu einer abgestimmten Sichtweise zu bringen. Wir kennen die Wege und haben Erfahrung mit den Verhandlungen im In- und Ausland.

Identifizierung von Verrechnungspreisrisiken im Rahmen von Due-Diligence-Projekten und Jahresabschlussprüfungen

Verrechnungspreisrisiken können sich über mehrere Jahre kumulieren und dann beim Aufgriff durch die Steuerbehörden einen erheblichen negativen Einfluss auf die Liquidität eines Unternehmens haben. Damit können sie insbesondere im Rahmen von Unternehmenstransaktionen kaufpreisrelevant sein. Auch im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen kann sich die Frage der richtigen Abbildung solcher Risiken im Abschluss stellen. Wir identifizieren Verrechnungspreisrisiken und können sie nachvollziehbar bewerten.

Berater für Berater in Konfliktsituationen zu Verrechnungspreisen

Unsere Expertise im Verrechnungspreisbereich ist so ausgeprägt, dass wir hier auch gerne als Berater für andere Berater tätig werden, die inhaltlich andere Schwerpunkte setzen. Etwa beim Aufgriff von Verrechnungspreisthemen im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Unternehmenstransaktionen sowie bei Fragen zum Verrechnungspreissystem oder den entsprechenden Prozessen, wenn spezialisierte Unterstützung auf höchstem Niveau für die eigenen Kunden gesucht wird. Mandatsschutz ist dabei selbstverständlich.

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