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Bei Erwerb oder Verkauf eines Unternehmens decken wir alle rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte ab. Unser integriertes Team von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern begleitet Sie bis zum erfolgreichen Abschluss und darüber hinaus.

Projektsteuerung

Ob Buy Side oder Sell Side, wir bereiten einen professionellen Prozess vor, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Verhandlungen und der Abwicklung der M&A Transaktion zu gewährleisten.

Unternehmensbewertung

Die Unternehmensbewertung ist bereits zu Beginn des Prozesses ein wesentlicher Erfolgsfaktor, bei der sich unsere langjährige Erfahrung auszahlt. Mit den einschlägigen IDW Standards (DCF und Ertragswertverfahren) sind unsere Wirtschaftsprüfer ebenso vertraut wie mit den in der Praxis verbreiteten Multiplikatorverfahren.

Due Diligence

Unsere Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bieten aus einer Hand:

  • Legal Due Diligence
  • Tax Due Diligence
  • Financial Due Diligence

In allen drei Bereichen untersuchen und bewerten wir Risiken der Transaktion. Identifizierte Risiken aus der Due Diligence können dann durch Gestaltungsmaßnahmen noch vor Abschluss der Transaktion reduziert oder eliminiert, oder aber bei der Preisfindung oder der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Verhandlungsführung

Auf der Grundlage der Unternehmensbewertung und der Ergebnisse der Due Diligence entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die Verhandlungsstrategie, die Ihren Interessen bestmöglich Rechnung trägt.

Distressed M&A

Kauf und Verkauf eines Unternehmens in Krise oder Insolvenz werden als „Distressed M&A“ bezeichnet. Hier gilt es verschiedene Besonderheiten zu beachten, je nachdem, ob die Transaktion vor oder nach Eintritt eines Insolvenzgrunds oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen soll. Neben der Strukturierung als Asset Deal ist der Erwerb eines insolventen Unternehmens auch im Zuge eines Insolvenzplans möglich. Im Bereich Distressed M&A beraten wir interdisziplinär mit unseren Experten aus dem Gesellschafts-, Arbeits- und Insolvenzrecht sowie der Restrukturierung und des Steuerrechts.

Generationenübergang in der Familie

Die Gestaltung einer Nachfolgeregelung ist für den Fortbestand großer Vermögen wichtig, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge. Beim Generationenübergang im Familienunternehmen gilt es, die unterschiedlichen Interessen der Generationen in Einklang mit den Bedürfnissen des Unternehmens zu bringen.

Wir können den Generationenübergang moderieren, individuelle Lösungen mit den Beteiligten entwickeln und die zahlreichen rechtlichen und steuerrechtliche Herausforderungen meistern, etwa bei der Sicherung der Versorgung der Unternehmer und deren Familien oder bei der Übertragung an Minderjährige. Durch die Globalisierung hat sich bei vielen Familien und Privatpersonen auch das Vermögen auf der Welt verteilt. Um eine unnötige Doppelbesteuerung des Vermögens in einzelnen Ländern zu verhindern, ist eine vorsorgende Beratung zur Sicherung des Vermögens empfehlenswert. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Post Merger Integration

Zur rechtlichen und steuerlichen Integration gehören beispielsweise arbeitsrechtliche Anpassungen, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, Entscheidungs- und Compliance-Prozesse, AGB und sonstige Vertragsmuster, Steueroptimierungen im Bereich Transfer Pricing, Organschaften und Vergütungsmodelle für Management und Mitarbeitende.

Bei internationalen Transaktionen unterstützen wir in der Vereinheitlichung des Financial Reportings nach IFRS, US GAAP oder sogar Japan GAAP.

Unsere Wirtschaftsprüfer begleiten die Neuausrichtung der Aufbau- und Ablauforganisation.

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