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Schutz Ihrer Ansprüche vor Insolvenz der Vertragspartner

Selbst eine umfangreiche Due Diligence bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung bietet keinen vollständigen Schutz vor der Insolvenz von Vertragspartnern. Dieses Risiko sollte schon beim Abschluss von Verträgen berücksichtigt werden. Wir beraten zu einer risikobewussten Gewährung von Zahlungszielen, der Nutzung von Sicherungsinstrumenten oder zu Lösungsklauseln, die bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung der Vertragspartner die Ausübung von Sicherungsrechten oder die Kündigung von Verträgen erlauben.

Umgang mit Vertragspartnern in der Krise

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung geeigneter Risikomanagementsysteme, um eine mögliche Krise von Geschäftspartnern rechtzeitig zu erkennen. Für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen in der Krise gelten besondere Regeln, um eine mögliche spätere Anfechtung durch Insolvenzverwalter zu vermeiden, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geschäftspartner eröffnet wird. Auch hierzu beraten wir Sie gern.

Umgang mit Vertragspartnern in der Insolvenz

Wenn über das Vermögen Ihrer Kunden ein (vorläufiges) Insolvenzverfahren angeordnet worden ist, können Sie je nach vertraglicher Regelung Sonderrechte aus Eigentumsvorbehalten oder dem Werkunternehmerpfandrecht geltend machen. Zudem müssen mit den Insolvenzverwaltern schnell vor allem die Konditionen einer möglichen Weiterbelieferung und die Sicherung der daraus resultierenden Zahlungsansprüche vereinbart werden. Dabei können wir mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen.

Ist Ihr Mieter insolvent, können Sie Sonderrechte aus dem Vermieterpfandrecht geltend machen. Zudem können Sie auf die Mietkaution zurückgreifen. Aufgrund des insolvenzrechtlichen Sonderkündigungsrecht der Mieter bzw. Insolvenzverwalter können insolvenzrechtliche Schadensersatzansprüche entstehen. Auch bei der Betriebskostenabrechnung sind Besonderheiten zu beachten. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Handlungsoptionen, dem richtigen Zeitpunkt der Geltendmachung Ihrer Rechte und deren Durchsetzung gegenüber der Insolvenzverwalter.

Insolvente Vermieter oder Lieferanten

In einem Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihrer Vermieter oder Lieferanten helfen wir bei der Einschätzung, wie es mit Ihren Vertragspartnen im Insolvenzverfahren weitergeht. Wir beraten bei der Vermeidung und der Geltendmachung von Ansprüchen.

Distressed M&A

Kauf und Verkauf eines Unternehmens in Krise oder Insolvenz werden als „Distressed M&A“ bezeichnet. Hier gilt es verschiedene Besonderheiten zu beachten, je nachdem, ob die Transaktion vor oder nach Eintritt eines Insolvenzgrunds oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen soll. Neben der Strukturierung als Asset Deal ist der Erwerb eines insolventen Unternehmens auch im Zuge eines Insolvenzplans möglich. Im Bereich Distressed M&A beraten wir interdisziplinär mit unseren Experten aus dem Gesellschafts-, Arbeits- und Insolvenzrecht sowie der Restrukturierung und des Steuerrechts.

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