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Wir unterstützen Sie im gesamten Lebenszyklus der Immobilie. Die Chancen und Risiken, die im Zusammenhang mit Immobilien bestehen, bilden oft die Basis für die Wettbewerbsfähigkeit des unternehmerischen Wirkens und der Vermögensbildung. FRANKUS begleitet Sie hierbei von der Entscheidungsfindung über mögliche Problemlösungen bis zur Umsetzung Ihrer Vorhaben in rechtlicher, steuerlicher, finanzieller und bilanzieller Hinsicht, so dass Sie alle relevanten Faktoren unter einem Dach erörtern und klären können.

Kauf und Verkauf von Immobilien

Neben der Vertragsverhandlung und -gestaltung für den Erwerb oder den Verkauf einer Immobilie im Rahmen eines Asset oder Share Deals beraten und optimieren wir die steuerliche Struktur der Transaktion.

Übertragung und Belastung von Immobilien

Wir beraten Sie vollumfänglich zu sonstigen Übertragungen von Immobilien, etwa im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, der Schenkung, der Betriebsaufspaltung oder der Ausübung eines Vorkaufsrechts. Hierbei erörtern wir mit Ihnen die Vor- und Nachteile der in diesem Zusammenhang bestehenden Möglichkeiten zur Belastung von Immobilien mit Nießbräuchen, Grundpfandrechten oder Altersrenten und zur Einbindung der Immobilie in Personen- oder Kapitalgesellschaften. Gerne setzen wir die erarbeitete Lösung für Sie um und führen die Korrespondenz mit allen Beteiligten (Finanzamt, Notariat etc.).

Erbbaurechte

Die vertragliche Vereinbarung von Erbbaurechten sowie die Belastung und der Heimfall von erbbaurechtsbelasteten Grundstücken sind komplex und haben in der Regel langfristige wirtschaftliche Folgen. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragestellungen zu Erbbaurechten.

Gewerbliches Mietrecht

Unsere Tätigkeit bei der Vertretung von Vermietern oder Mietern von Gewerbeimmobilien umfasst insbesondere

  • Verhandlung, Gestaltung und Entwurf von Gewerbemietverträgen,
  • Ausübung von Verlängerungsoptionen,
  • Verhandlung und Entwurf von Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen zum Mietvertrag,
  • Fragestellungen zu Untermietverhältnissen,
  • Beratung zu Fragen der Erhaltung der Mietsache (Instandhaltung und Instandsetzung, Modernisierungsmaßnahmen),
  • Beendigung von Mietverhältnissen durch Kündigung, Zeitablauf oder Vertragsaufhebung sowie die Rückgabe der Mietsache und
  • Geltendmachung, Durchsetzung oder Abwehr von miet- und gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen

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