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Expansion und Weiterentwicklung

Verbesserung von Prozessen und Abläufen um mit dem Wachstum des Unternehmens (einschließlich etwaiger Zukäufe im Rahmen von M&A-Aktivitäten) Schritt halten zu können und steigenden Anforderungen, etwa im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen, gerecht zu werden.

Nachdem Sie Ihre unternehmerischen Aktivitäten erfolgreich in Gang gesetzt haben, werden Sie feststellen, dass Sie Ihre Organisation bei wachsendem Geschäft weiterentwickeln müssen und neue Herausforderungen auftreten können.

  1. Wenn Sie Ihre Aktivitäten ursprünglich mit einer Repräsentanz oder einer Zweigniederlassung begonnen haben, helfen wir Ihnen, Ihr Unternehmen zu einer Zweigniederlassung bzw. einer juristischen Person zu entwickeln und die richtigen steuerlichen Schlussfolgerungen zu ziehen. Dies gilt natürlich auch für die Etablierung weiterer Niederlassungen oder Legaleinheiten.
  2. Vielleicht möchten Sie das Outsourcing beenden und eine eigene Finanzabteilung aufbauen. Wir können Sie dabei unterstützen, Prozesse und Kontrollen einzurichten, das passende ERP-System auszuwählen und zu implementieren, sowie Personal und andere Ressourcen zu finden.
  3. Als mittelgroßes oder größeres Unternehmen benötigen Sie vielleicht Abschlussprüfer für die dann gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung. Wir sind als Wirtschaftsprüfer in Deutschland zugelassen.
  4. Bei Überschreitung definierter Schwellenwerte für grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Unternehmen ist zudem verpflichtend eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen. Auch außergewöhnliche Ereignisse wie konzerninterne, grenzüberschreitende Umstrukturierungen ("Funktionsverlagerung") oder der Abschluss langfristiger konzerninterner Verträge mit Auswirkungen auf die Profitabilität des Unternehmens (z. B. Vertriebsrechte, Lizenzen oder Finanzierung) können eine gesonderte Dokumentationspflicht im Hinblick auf die Angemessenheit der zu Grunde gelegten Verrechnungspreise auslösen.
  5. Ferner empfiehlt sich ab einer gewissen Unternehmensgröße die Reduzierung der Risiken für das Unternehmen und das Management persönlich aus der Nichteinhaltung steuerlicher Vorschriften durch die Einführung und Dokumentation eines steuerlichen Kontrollsystems (Tax Compliance Management System oder „TCMS“). Wenn man aufgrund des Unternehmenswachstums nicht mehr persönlich die Einhaltung aller steuerlichen Vorgaben sicherstellen kann, ist man gut beraten, wenn man diese Aufgabe auf eine solide prozessuale Basis stellt und dies auch jederzeit nachweisen kann. Die Fehlertoleranz von Steuerbehörden nimmt leider national wie international immer weiter ab. Damit steigt die Erwartungshaltung an dokumentierte sowie nachweislich funktionierende Prozesse und Kontrollen in diesem Bereich. Mittlerweile werden solche Dokumentationen und Nachweise im Hinblick auf ein TCMS oft schon zu Beginn von steuerlichen Betriebsprüfungen angefordert. Wird dann später ein Fehler entdeckt, können Vorliegen und Ausprägung des TCMS über persönliche Haftung oder Nichthaftung entscheiden. Wir helfen Ihnen dabei, die steuerlichen Haftungsrisiken zu reduzieren, ohne dabei den Fokus auf das operative Geschäft zu verlieren.
  6. Ausweitung des Geschäfts durch Fusionen und Übernahmen (Merger & Acquisitions):
    • M&A-Verhandlungen und Vorbereitungen / notarielle Beurkundung von Dokumenten; Ermittlung des Unternehmenswertes / Preises
    • Finanzielle Due Diligence
    • Steuerliche Due Diligence
    • Rechtliche Due Diligence
Jérôme Löckenhoff-Haeseling

Jérôme Löckenhoff-Haeseling

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Kaufmann
Head of Audit & Assurance

Wenn Ihr Unternehmen zwei der folgenden drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten hat, ist eine gesetzliche Abschlussprüfung erforderlich:

  • Mehr als 50 Beschäftigte oder,
  • Der Umsatz übersteigt 15 Millionen EUR oder,
  • die Bilanzsumme übersteigt 7,5 Mio. EUR.

Eine Verrechnungspreisdokumentation ist erforderlich, wenn

  • konzerninterne Verkäufe/Einkäufe 6 Mio. EUR übersteigen oder,
  • die Einnahmen/Ausgaben aus konzerninternen Dienstleistungen 0,6 Mio. EUR übersteigen.

Ab 2025 ist die Verrechnungspreisdokumentation bei Erfüllung der Kriterien ohne weitere gesonderte Aufforderung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Betriebsprüfungsanordnung vorzulegen. Es empfiehlt sich also eine frühzeitige Erstellung zeitnah nach dem Ende eines Geschäftsjahres.

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