Je vielfältiger die Herausforderung, desto individueller unsere Lösungen
Bedürfnisse und Anforderungen sind individuell. Das Frankus-Team ist auf Sie eingestellt.
Bedürfnisse und Anforderungen sind individuell. Das Frankus-Team ist auf Sie eingestellt.
Unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung von internationalen Tochtergesellschaften macht uns oft zum ersten Ansprechpartner der internationalen Muttergesellschaft (Holding).
Die Vielfalt unserer Mitarbeiter, die sehr oft ein Gespräch in der jeweiligen Muttersprache ermöglicht, vereinfacht die Kommunikation für Sie. Englisch ist einer unserer Bürosprachen, darüber hinaus stehen Ihnen fachliche Arbeitsgruppen für fast alle relevanten Industrienationen zur Verfügung (z.B. USA, UK, Japan, Frankreich, Italien, China), in der Regel besetzt mit Muttersprachlern, die den Rechtsraum der Muttergesellschaft und der deutschen Tochtergesellschaft kennen. Die Frankus-Experten begleiten Ihre Aktivitäten in Deutschland: Die Frankus-Rechtsanwälte wickeln für Sie die gesellschaftsrechtliche Gründung Ihrer Tochtergesellschaft in Deutschland ab und unterstützen Sie bei den ersten vertraglichen Beziehungen des Unternehmens in Deutschland (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Beantragung von Visa) bis zum Abschluss von Handelsverträgen und der Gestaltung von AGB’s.
Unsere Frankus-Wirtschaftsprüfer setzen die Buchführung und Lohnabrechnung Ihrer Tochtergesellschaft auf, erstellen die laufenden Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse nach deutschen und/ oder internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen und stellen das Reporting an die Muttergesellschaft sicher. Darüber hinaus übernehmen die Frankus-Steuerberater für Sie die steuerliche Registrierung der Tochtergesellschaft und kümmern sich um die laufende steuerliche Betreuung. Ob als unselbständiges Unternehmen (Niederlassung bzw. Betriebsstätte) bzw. als Beteiligung an einem Joint Venture oder als Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG), wir helfen Ihnen dabei, Ihre Tochtergesellschaft schnell und effizient in Deutschland zu starten. Die Gestaltung und Dokumentation der steuerlichen Verrechnungspreise sowie die steuerliche Optimierung im Sinne der ausländischen Muttergesellschaft spielen für die weitere Entwicklung des Tochterunternehmens eine große Rolle. Kleines Vertriebsbüro oder größerer (Teil-)Konzern: Nutzen Sie Frankus als Ihr verläßliches Standbein in Deutschland.
Wir begleiten Sie von der ersten Minute als „Start-up“ über die Weiterentwicklung als mittelständisches Unternehmen oder Großkonzern bis hin zu einem Exit. Dabei unterstützen wir Sie in allen Phasen der Unternehmensentwicklung: Die Frankus-Rechtsanwälte konzipieren mit Ihnen die gesellschaftsrechtliche Gründung Ihrer Gesellschaft mit der Auswahl der geeigneten Rechtsform, unterstützen Sie bei den ersten vertraglichen Aufgaben (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Beantragung von Visa) bis zum Abschluss von Handelsverträgen und der Gestaltung von AGB’s. Bei Eintritt von Investoren (Finanzierungsrunden) stellen sie einen ausgewogenen Interessenausgleich sicher. In diesem Zusammenhang kommen Ihnen auch unsere langjährigen Kontakte zu den Finanzpartnern wie Banken, PE-Fonds und v.a. zu „Family-offices“ zugute.
Unsere Frankus-Wirtschaftsprüfer setzen die Buchführung und Lohnabrechnung Ihres Unternehmen auf, erstellen tatkräftig die laufenden Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse nach deutschen und/ oder internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen und stellen ein aussagefähiges Reporting sicher. Die Frankus-Steuerberater betreuen Ihr Unternehmen bei steuerlichen Fragestellungen in der täglichen Routine und bei Gestaltungsaufgaben. Die Umsetzung von gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsaufgaben und anspruchsvolle betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen in Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung decken Ihre vielfältigen Anforderungen ab. Nutzen Sie Frankus als Ihre Zentralabteilung und profitieren so von der langjährigen Erfahrung der Frankus-Experten im Mittelstand.
Bei Fragestellungen mit ausländischem Bezug profitieren Sie von unserer stark internationalen Ausrichtung mit Ansprechpartnern in der ganzen Welt: Wir kümmern uns um Ihre ausländischen Tochtergesellschaften, entwickeln mit Ihnen die internationalen Verrechnungspreise und vereinigen dies alles zu einer multinationalen Steuerplanung.
Nachhaltige Gestaltungen bei Start-ups als auch bei Familienunternehmen müssen insbesondere die persönlichen Umstände der Gesellschafter berücksichtigen. Wir unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Gesellschafterstruktur durch z. B. Treuhand- und Poolkonstruktionen, Gestaltung von Nachfolgeplanung und Erbschaftssteueroptimierung. Im Laufe der Zeit sollten mittelständische Unternehmen ihre gesellschaftsrechtliche Struktur daraufhin überprüfen, ob sie den aktuellen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Anforderungen genügt. Die Frankus-Experten analysieren für Sie ihre Unternehmensstruktur, konzipieren ggfs. eine gesellschaftsrechtliche Restrukturierung und setzen diese mit Ihnen um.
Besondere Anforderungen stellen der Erwerb und der Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen an die Erfahrung der beteiligten Unternehmen. Insbesondere in diesem Zusammenhang können die Frankus-Experten durch ein effizientes Zusammenspiel von rechtlichem (Frankus-Rechtsanwälte), steuerlichem (Frankus-Steuerberater) und betriebswirtschaftlichem (Frankus-Wirtschaftsprüfer) Know-How ihre Expertise einbringen und Sie bei der Konzeption (Planung) und Analyse (Due Diligence) bis hin zur Kaufpreisfindung und Vertragsverhandlung tatkräftig unterstützen.
Auf Wunsch setzen die Frankus-Experten Ihre Tätigkeit auch in gesellschaftsrechtlichen Strukturen fort, wie bspw. in Beiräten, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten u.ä. Als unabhängige Gesprächspartner bringen sie ihre vielfältige Erfahrung im Mittelstand zu Gunsten Ihres Unternehmen ein.
Unsere Vielfalt für exzellente Arbeit, verbunden und individuell.
Der Financial Services-Sektor unterliegt ganz eigenen Regeln und Regularien. Ob Bank, Versicherungsunternehmen, Investment Manager, Private Equity-Haus, Immobilienspezialist oder Leasing-Gesellschaft: die unternehmensrechtlichen, aufsichtsrechtlichen, steuerlichen und bilanziellen Rahmenbedingungen stellen in jeder der genannten Branchen besondere Anforderungen an das Management und die Strategie des Unternehmens.
FRANKUS berät und unterstützt Financial Services-Organisationen in verschiedenster Hinsicht: vom Outsorcing bestimmter Accounting- und Tax Compliance-Aufgabenstellungen über die rechtliche und steuerliche Beratung bei Sonderprojekten bis hin zu unserem „all in one“ 360° Business Partner Services-Paket, bei dem FRANKUS sämtliche Corporate Functions für Sie abbildet, also Ihren ausgelagerten CFO-, HR- und Legal Counsel-Dienstleister bildet. Mit unseren langjährig erfahrenen Financial Services-Partnern und Mitarbeitern verstehen wir die Geschäftsmodelle unserer Financial Services-Mandanten und verfügen über das fachliche Know-how, um gezielt und effizient unsere Mandanten zu unterstützen. Bei Bedarf greifen wir auf externe Spezialisten zurück, wobei wir für unsere Mandanten weiterhin die Koordinations- und Monitoring-Arbeit leisten und als alleiniger Ansprechpartner fungieren („one stop shop“).
Wichtig ist uns unser Bekenntnis, dass wir in allen Phasen der Unternehmensentwicklung für unsere Mandanten da sind:
Unsere Experten begleiten Sie von der ersten Minute an: Als „Neu-Gründung“ oder „Praxisübernahme“ über die Weiterentwicklung zu einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät bis zu einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) – Unsere Expertise unterstützt Sie in allen Phasen der Unternehmens- und Praxisentwicklung. Sei es bei Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung, als Gesprächspartner bei der Einführung von (Praxis-)Software, bei Finanzierungsfragen und Gesprächen mit der Bank oder als Partner/ Coach bei Fragen rund um die wirtschaftliche oder medizinrechtliche Weiterentwicklung. Auch in berufsrechtlichen Spezialfragen können wir auf spezialisierte Rechtsanwälten zurückgreifen. Bei der Neugründung einer Arztpraxis oder Kanzlei geht es insbesondere darum, mit möglichst geringen Kosten so schnell wie möglich eine lauffähige Organisation auf die Beine zu stellen und die wichtigsten wirtschaftlichen Informationen für die steuerlichen und berufsrechtlichen Erfordernisse zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang können Sie von der langjährigen Erfahrung der Frankus-Steuerberater profitieren.
Bei der Praxisübernahme einer bestehenden Praxis oder Kanzlei richtet sich unser Fokus zunächst auf die Ermittlung eines angemessen Praxiswertes (Patienten- bzw. Mandantenstamm) und auf die Erarbeitung eines Businessplans für die Finanzierung. Bei diesen Aufgabenstellungen ergibt sich aus dem Zusammenspiel der Frankus-Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eine besonders effiziente Problemlösung; die Vertragsverhandlungen mit dem abgebenden Arzt / Kanzleiinhaber und die Gestaltung des Kaufvertrages für die Übernahme wird von den Frankus-Rechtsanwälten tatkräftig begleitet. Die Weiterentwicklung zu einer Gemeinschaftspraxis stellt neue Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag und an die interne Abrechnung der ärztlichen Leistungen und Kosten. Auch hierbei profitieren Sie von der Expertise der Frankus-Experten. Bei einem MVZ handelt es sich in der Regel um komplexere gesellschaftsrechtliche Strukturen mit einem umfassenden Rechnungswesen. Steuerliche Fragestellungen in der täglichen Routine und bei Gestaltungsaufgaben, rechtliche Umsetzung und betriebswirtschaftliche Services im Bereich Rechnungswesen decken Ihre vielfältigen Aufgabenstellungen ab.
Wir halten Ihnen den Rücken frei, so dass Sie sich bestmöglich um Ihre Praxis oder Kanzlei kümmern können. Nutzen Sie Frankus als Ihre Zentralabteilung für alle wirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen.
Die sorgfältige Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung und etwaige Verhandlungen mit dem Finanzamt sind unser Tagesgeschäft. Hier kommt Ihnen der hohe Ausbildungsstand unserer Mitarbeiter zugute, die tagesaktuell auf die neusten Gerichtsurteile und Richtlinien zurückgreifen können. Unsere Frankus-Steuerberater halten die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärungen beim Finanzamt unter Kontrolle und stellen rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung. Unsere weiteren Stärken liegen insbesondere in der individuellen Beratung z.B. bei Investitionen in verschiedenste Gesellschaftsstrukturen im In- und Ausland, Kapitalanlagen, dem Direkt-Erwerb von Immobilien oder über Gesellschaftsstrukturen. Wir sind Ihr verlässlicher Begleiter bei den vermehrt stattfindenden Außenprüfungen durch das Finanzamt bei größeren Immobilien- und Kapitalvermögen. Auch führen wir für Sie entsprechende Rechtsbehelfs- und/ oder Gerichtsverfahren gegen das Finanzamt, um Ihre Rechte vollumfänglich zu wahren. Dabei profitieren Sie von der großen Expertise der Frankus-Rechtsanwälte, die als ein kompetenter Partner bei Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof geschätzt werden.
Als Ihr persönlicher Steuerberater verstehen wir uns auch als Hinweisgeber und Gesprächspartner bei etwaigen wirtschaftlichen und steuerlichen Optimierungen. Sei es bei der erb- oder schenkungssteuerlichen Strukturierung von In- und Auslandsvermögen oder einfach nur für eine Empfehlung zur optimalen Strukturierung Ihrer Beteiligungen. Ihre wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten sind bei den Frankus-Steuerberatern in guten Händen. Zudem stehen wir Ihnen unterstützend bei Gesprächen mit Banken, Immobilienverwaltern und Investoren zur Seite. Hierbei steht Ihnen die Expertise unserer interdisziplinär zusammenarbeitenden Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte zur Verfügung.
Nutzen Sie Frankus als Ihren Ansprechpartner bei allen wirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen.